Leider musste die Kirchenvorstandswahl am 13.09.2020 coronabedingt abgesagt werden.
Die Wahl soll nun am 07.03.2021 im Anschluss an den Gottesdienst im Lutherhaus stattfinden. Das Wahlbüro ist von 11.00 Uhr bis 13.00 Uhr geöffnet.
In unserer Kirchgemeinde sind von den Wahlberechtigten 8 Kirchenvorsteher/ Kirchenvorsteherinnen zu wählen.
2 Kirchenvorsteher/ Kirchenvorsteherinnen werden dann durch den neuen Kirchenvorstand berufen.
Am Wahltag verhinderte Kirchgemeindeglieder können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. In diesen Fällen ist bis zum 02.03.2021 mündlich oder schriftlich im Pfarramt ein Wahlschein zu beantragen.
Alle bereits ausgegebenen Briefwahlscheine, für die Wahl am 13.09.2020, sind ungültig!
Alle wahlberechtigten Kirchgemeindeglieder sind eingeladen, sich an der Wahl zu beteiligen, geht es doch um das Wohl unserer Kirchgemeinde, unserer Kirche.
Wer ist wahlberechtigt?
Das sind alle konfirmierten oder als Erwachsene getaufte Kirchgemeindeglieder, die
am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben, die kirchlichen Berechtigungen besitzen sowie die finanziellen Lasten der Landeskirche und unserer Kirchgemeinde mittragen, soweit sie hierzu verpflichtet sind und deren Wahlberechtigung in der Wählerliste verzeichnet ist.
Die Wählerliste wird von 04.01.2021 bis 17.01.2021 im Pfarramt ausgelegt.
Auch nach Ablauf der Auslegungsfrist kann bis zum 05.03.2021 Einsicht in die Wählerliste genommen werden.
Einsprüche gegen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Wählerliste (Kirchgemeindegliederverzeichnis) können nur geprüft werden, wenn sie schriftlich und unter Angabe der Gründe bis zum 07.02.2021 an den Kirchenvorstand gerichtet werden.
Wir bitten alle wahlberechtigten Gemeindeglieder um die Einreichung von Wahlvorschlägen!
Wer kann als Kirchenvorsteher/ Kirchenvorsteherin vorgeschlagen werden?
Vorgeschlagen werden können wahlberechtigte Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die finanziellen Lasten der Landeskirche und unserer Kirchgemeinde mittragen (Kirchgeld), soweit sie hierzu verpflichtet sind.
Es sollen aktive Kirchgemeindeglieder sein, die die Heilige Schrift als für ihr Leben verbindlich bejahen, Jesus Christus als ihren Herrn bekennen und in ihrer Lebensführung bemüht sind, anderen ein Vorbild zu sein. Von ihnen wird die Bereitschaft erwartet, ihre Kräfte und Fähigkeiten in den Dienst der Leitung und Förderung unserer Kirchgemeinde zu stellen.
Die Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf Wahlberechtigten unserer Kirchgemeinde mit vollständiger Namens- und Wohnungsangabe unterschrieben sein und bis zum 24.01.2021 im Pfarramt eingereicht werden.
Die Formulare für den Wahlvorschlag können ab 04.01.2021 im Pfarramt abgeholt werden.
Die Kandidaten müssen sich bereit erklärt haben, im Falle ihrer Wahl das vorgeschriebene Gelöbnis abzulegen, das folgenden Wortlaut hat:
„Vor Gottes Angesicht und vor dieser Gemeinde gelobe ich:
Ich will das mir übertragene Amt als einen Auftrag der Kirche annehmen, die niemandem dienstbar sein darf als allein ihrem Herrn Jesus Christus.
Ich will mein Amt in der Verantwortung vor Gott führen, gehorsam dem Evangelium von Jesus Christus, wie es in der Heiligen Schrift enthalten und in den Bekenntnissen unserer Kirche bezeugt ist.
Ich weiß, dass ich damit einer Dienstgemeinschaft angehöre und dass zu diesem Dienst vor allem meine persönliche Teilnahme am kirchlichen Leben meiner Gemeinde und ein rechter christlicher Lebenswandel nötig sind, und ich werde nach bestem Wissen und Gewissen alles tun, um beim inneren und äußeren Aufbau meiner Kirchgemeinde und damit der Landeskirche mitzuhelfen.“
Die persönliche Vorstellung der Kandidaten erfolgt im Gottesdienst am 28.02.2021.
Schon jetzt möchten wir dazu alle Kirchgemeindeglieder herzlich einladen!
Dirk Uhlmann
Vorsitzender Kirchenvorstand